AGB

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der ThermoKonzept GmbH gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Sie gelten insbesondere für:

Leistungsarten

Beratung

Verkauf

Lieferung

Montage

Inbetriebnahme

Wartung

Service

Reparatur

Störungsbehebung

Dichtheitskontrollen

Kältemittelarbeiten

Optimierung und Modernisierung

Anlagentypen

Wärmepumpenanlagen

Klimaanlagen

Kälteanlagen

Lüftungsanlagen

Heizungsanlagen

Warmwasseranlagen

Regelungs- und Steuerungstechnik

Zubehör und Ersatzteile

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern keine schriftliche Einzelvereinbarung getroffen wurde.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn diese von der ThermoKonzept GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

1.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

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Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Beginn der Leistungserbringung oder Lieferung der Ware zustande.

2.3 Technische Änderungen, Produktverbesserungen oder Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bleiben vorbehalten, sofern dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung für den Kunden entsteht.

2.4 Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt und sind grundsätzlich unverbindlich. Ist für die Erstellung ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich, kann hierfür ein Entgelt verrechnet werden. Bei Auftragserteilung wird dieses Entgelt gutgeschrieben.

2.5 Prospekte, Zeichnungen, technische Datenblätter sowie Herstellerangaben dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Technische Änderungen der Hersteller bleiben vorbehalten.

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Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

3.2 Nicht im Angebot enthalten sind insbesondere: Stemmarbeiten, Maurerarbeiten, Malerarbeiten, Elektrikerarbeiten, Gerüste, Kräne, Hebebühnen, Entsorgungskosten, Genehmigungen und Behördengebühren. Diese werden gesondert verrechnet.

3.3 Fahrtkosten, Wegzeiten, Parkgebühren, Mautgebühren sowie notwendige Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3.4 Bei Notdiensteinsätzen außerhalb der regulären Geschäftszeiten gelten die jeweils gültigen Notdiensttarife der ThermoKonzept GmbH.

3.5 Preisänderungen aufgrund gestiegener Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

3.6 Zusätzliche Leistungen, die während der Arbeiten vom Kunden beauftragt werden, werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

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Zahlungsbedingungen

4.1 Fälligkeit
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Serviceeinsätzen kann die Zahlung unmittelbar nach Leistungserbringung mittels Barzahlung, Bankomat- oder Kreditkarte verlangt werden.

4.2 Anzahlungen
Die ThermoKonzept GmbH ist berechtigt, bei größeren Lieferungen oder Projekten angemessene Anzahlungen zu verlangen. Mangels anderer Vereinbarung gilt: 30 % bei Auftragserteilung, 60 % nach Lieferung der Hauptkomponenten, 10 % nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme.

4.3 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen, sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten geltend zu machen, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen sowie offene Forderungen sofort fällig zu stellen. Rabatte, Skonti oder Sonderkonditionen verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.

4.4 Mahnspesen
Für jede berechtigte Mahnung können angemessene Mahnspesen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.

4.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der ThermoKonzept GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

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Bonitätsprüfung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ThermoKonzept GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang Bonitätsauskünfte bei dafür vorgesehenen Auskunfteien oder Gläubigerschutzverbänden einholen darf. Diese Prüfung dient ausschließlich der Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos.

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Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Zugang
Der Kunde hat sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter zum vereinbarten Termin freien und sicheren Zugang zur Anlage erhalten. Ist dies nicht möglich, werden die entstandenen Anfahrts- und Arbeitskosten verrechnet.

6.2 Technische Voraussetzungen
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere: Stromversorgung, Wasseranschlüsse, Kondensatabläufe, Heizungsleitungen, Fundament, ausreichender Arbeitsraum sowie Internetanschluss (falls für Fernwartung erforderlich).

6.3 Leitungen
Der Kunde hat vor Arbeitsbeginn sämtliche Informationen über verdeckt verlegte Strom-, Wasser-, Gas-, Datenleitungen und Fußbodenheizungen bekanntzugeben. Für Schäden aufgrund unrichtiger oder fehlender Angaben haftet der Kunde.

6.4 Energie
Während der Montage sowie der Inbetriebnahme stellt der Kunde Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung.

6.5 Wartung
Für einen sicheren Betrieb sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten. Unterbleibt eine notwendige Wartung, können dadurch entstehende Schäden nicht der ThermoKonzept GmbH zugerechnet werden.

6.6 Betreiberpflichten
Der Betreiber hat die Anlage entsprechend den Herstellerangaben zu bedienen. Bei Störungen sind Eigenreparaturen zu unterlassen.

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Service-, Wartungs- und Reparatureinsätze

7.1 Fehlersuche
Die Fehlersuche ist eine eigenständige Leistung und wird unabhängig davon verrechnet, ob ein Defekt festgestellt wird.

7.2 Bedienungsfehler
Stellt sich heraus, dass keine technische Störung vorliegt, sondern ein Bedienungsfehler oder eine falsche Einstellung Ursache der Störung ist, wird der Einsatz nach Aufwand verrechnet.

7.3 Verschmutzung
Zusätzlicher Arbeitsaufwand aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzung, Vereisung oder mangelnder Wartung wird gesondert verrechnet.

7.4 Ersatzteile
Kann eine Reparatur wegen fehlender Ersatzteile nicht sofort abgeschlossen werden, wird der bisherige Arbeitsaufwand verrechnet. Ein weiterer Einsatz wird gesondert berechnet.

7.5 Fremdeingriffe
Für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch Eingriffe Dritter oder unsachgemäße Reparaturen entstanden sind, übernimmt die ThermoKonzept GmbH keine Haftung.

7.6 Wartungsverträge
Bei bestehenden Wartungsverträgen gelten ergänzend die jeweiligen Wartungsbedingungen der ThermoKonzept GmbH.

7.7 Notdienst
Notdiensteinsätze erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf sofortige Einsatzbereitschaft besteht nicht. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten gelten die jeweils gültigen Notdiensttarife.

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Leistungsausführung

8.1 Allgemeines
Die ThermoKonzept GmbH führt sämtliche Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Herstellervorgaben aus.

8.2 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehrkosten sowie Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.

8.3 Teilleistungen
Wir sind berechtigt, technisch oder wirtschaftlich sinnvolle Teilleistungen auszuführen und gesondert abzurechnen.

8.4 Beigestellte Geräte
Werden Geräte oder Materialien vom Kunden bereitgestellt, übernimmt die ThermoKonzept GmbH keine Gewähr für deren Qualität, Funktionsfähigkeit oder Kompatibilität. Zusätzlicher Prüf- und Anpassungsaufwand wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

8.5 Montagebedingungen
Der Kunde stellt sicher, dass ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, Zufahrten frei zugänglich sind, notwendige Hebe- oder Transportmöglichkeiten vorhanden sind und die Montage ohne Behinderung durchgeführt werden kann. Entstehen Verzögerungen aufgrund fehlender Voraussetzungen, werden Wartezeiten als Arbeitszeit verrechnet.

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Liefer- und Leistungsfristen

9.1 Termine
Angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.

9.2 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, behördlichen Maßnahmen, Lieferengpässen, Materialknappheit, Ausfällen von Herstellern oder Zulieferern sowie Pandemien oder vergleichbaren Ereignissen.

9.3 Verzögerungen durch den Kunden
Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die vom Kunden zu vertreten sind (fehlende Freigaben, fehlende Stromversorgung, nicht abgeschlossene Bauarbeiten, fehlender Zugang, verspätete Materialbereitstellung), verlängern sich sämtliche Fristen entsprechend.

9.4 Lagerkosten
Müssen bereits bestellte Geräte oder Materialien aufgrund einer vom Kunden verursachten Verzögerung eingelagert werden, ist die ThermoKonzept GmbH berechtigt, angemessene Lagerkosten zu verrechnen.

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Besondere Bestimmungen für Wärmepumpen, Klima-, Kälte- und Lüftungsanlagen

10.1 Herstellerangaben
Für sämtliche Anlagen gelten zusätzlich die Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller.

10.2 Wartung
Regelmäßige Wartungen entsprechend den Herstellervorgaben sind Voraussetzung für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb. Unterlassene Wartungen können Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller beeinträchtigen.

10.3 Verschmutzung
Leistungsminderungen durch verschmutzte Wärmetauscher, verstopfte Filter, mangelnde Reinigung, vereiste Verdampfer oder verschmutzte Kondensatoren stellen keinen Mangel der Leistung der ThermoKonzept GmbH dar.

10.4 Kältemittel
Arbeiten am Kältemittelkreislauf dürfen ausschließlich von entsprechend zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Eigenmächtige Eingriffe führen zum Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.

10.5 Fernwartung
Soweit technisch möglich, kann die ThermoKonzept GmbH Fernwartungen durchführen. Eine Fernwartung ersetzt jedoch keine sicherheitsrelevante Vor-Ort-Wartung.

10.6 Software und Regelungen
Softwareupdates sowie Änderungen der Reglereinstellungen erfolgen ausschließlich nach technischer Notwendigkeit oder auf ausdrücklichen Kundenwunsch.

10.7 Energieverbrauch
Angaben zu Energieverbrauch, Effizienz oder Einsparpotenzial stellen Berechnungen unter Normbedingungen dar. Der tatsächliche Verbrauch hängt von Gebäudezustand, Dämmung, Nutzerverhalten, Außentemperatur, Betriebsweise, Hydraulik und Einstellungen der Heizungsanlage ab. Eine bestimmte Energieeinsparung wird daher nicht geschuldet.

10.8 Kältemittelverluste
Für Schäden oder Leistungsverluste infolge von Undichtigkeiten, mechanischen Beschädigungen, Fremdeinwirkungen, Blitzschäden, Überspannung, Hochwasser, Frost oder Vandalismus übernimmt die ThermoKonzept GmbH keine Haftung, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

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Gefahrtragung

11.1 Übergang der Gefahr
Mit Übergabe der gelieferten Ware oder der fertiggestellten Leistung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Bei Unternehmern geht die Gefahr spätestens mit der Bereitstellung zur Abholung oder mit der Übergabe an den Transporteur über.

11.2 Montage
Wird eine Anlage vom Kunden oder durch Dritte vor der endgültigen Abnahme in Betrieb genommen oder genutzt, gilt diese Nutzung als Teilabnahme der betreffenden Leistung.

11.3 Versicherung
Der Kunde ist für eine ausreichende Versicherung der Anlage nach Übergabe selbst verantwortlich. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

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Annahmeverzug

12.1 Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Übernahme der Ware oder zur Ermöglichung der Leistungserbringung nicht nach, ist die ThermoKonzept GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen dennoch als erbracht zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.2 Entstehen durch den Annahmeverzug zusätzliche Kosten (Lagerung, Transport, Anfahrt, Wartezeiten, zusätzliche Arbeitszeit), werden diese gesondert verrechnet.

12.3 Kann ein Montagetermin aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht durchgeführt werden, gilt der Einsatz als kostenpflichtiger Serviceeinsatz.

12.4 Terminabsagen
Wird ein bereits vereinbarter Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen, ist die ThermoKonzept GmbH berechtigt, die entstandenen Fahrt- und Arbeitskosten gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen.

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Eigentumsvorbehalt

13.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der ThermoKonzept GmbH.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen.

13.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne schriftliche Zustimmung der ThermoKonzept GmbH unzulässig.

13.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde die ThermoKonzept GmbH unverzüglich schriftlich zu verständigen.

13.5 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die ThermoKonzept GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Vorbehaltsware zurückzufordern.

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Schutzrechte und geistiges Eigentum

14.1 Sämtliche von der ThermoKonzept GmbH erstellten Angebote, Berechnungen, Hydraulikschemen, Zeichnungen, Planungen, Auslegungen, Parametrierungen, Softwarekonfigurationen und Serviceunterlagen bleiben geistiges Eigentum der ThermoKonzept GmbH.

14.2 Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

14.3 Werden Unterlagen des Kunden verwendet, sichert dieser zu, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hält die ThermoKonzept GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.

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Gewährleistung

15.1 Allgemeines
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Übergabe.

15.2 Übergabe
Als Übergabe gilt die Fertigstellung der Leistung, die Inbetriebnahme der Anlage, die Übernahme durch den Kunden oder die Inbetriebnahme bzw. Nutzung der Anlage durch den Kunden. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung als übernommen.

15.3 Mängelanzeige
Erkennbare Mängel sind der ThermoKonzept GmbH unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen, mit Angabe von: Anlagenstandort, Gerätetyp, Seriennummer, Fehlerbeschreibung und Fotos (soweit möglich).

15.4 Gelegenheit zur Nachbesserung
Vor einer Fremdreparatur ist der ThermoKonzept GmbH eine angemessene Möglichkeit zur Überprüfung und Nachbesserung einzuräumen. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen können zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.

15.5 Ausschluss der Gewährleistung
Eine Gewährleistung besteht insbesondere nicht für Schäden oder Störungen aufgrund von: natürlichem Verschleiß, fehlender oder verspäteter Wartung, Verschmutzung, unsachgemäßer Bedienung, Überspannung, Blitzschlag, Frost, Hochwasser, Feuer, Vandalismus, Manipulation durch Dritte, Arbeiten nicht autorisierter Fachfirmen, nicht freigegebenen Softwareänderungen oder bauseitigen Mängeln.

15.6 Ersatzteile
Werden Ersatzteile durch den Kunden bereitgestellt, übernimmt die ThermoKonzept GmbH keine Gewähr für deren Qualität, Funktion oder Eignung.

15.7 Herstellergarantie
Etwaige Herstellergarantien bleiben von der gesetzlichen Gewährleistung unberührt. Die ThermoKonzept GmbH übernimmt keine eigene Garantie über die gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Ansprüche hinaus.

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Haftung

16.1 Allgemeines
Die ThermoKonzept GmbH haftet für Schäden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unternehmern ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftungsbeschränkung für Personenschäden oder in Fällen zwingender gesetzlicher Vorschriften erfolgt nicht.

16.2 Folgeschäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die ThermoKonzept GmbH gegenüber Unternehmern nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden.

16.3 Kühlgut
Bei Kälteanlagen hat der Betreiber die Temperatur regelmäßig zu überwachen und bei erkennbaren Störungen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die ThermoKonzept GmbH gegenüber Unternehmern nicht für Schäden an Kühlgut, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

16.4 Fernwartung
Bei Fernwartungen kann keine Haftung für Störungen übernommen werden, die auf eine fehlende Internetverbindung, Netzwerkausfälle oder unzureichende technische Voraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.

16.5 Bedienungsfehler
Keine Haftung besteht für Schäden durch Fehlbedienung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, eigenmächtige Änderungen, fehlende Wartung oder Betrieb außerhalb der Herstellervorgaben.

16.6 Ersatzteilverfügbarkeit
Lieferengpässe oder Produktionsstopps von Herstellern begründen keine Haftung der ThermoKonzept GmbH. Kann ein erforderliches Ersatzteil dauerhaft nicht beschafft werden, wird dem Kunden – soweit möglich – eine technisch geeignete Alternative angeboten.

16.7 Haftungshöchstgrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung der ThermoKonzept GmbH begrenzt.

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Datenschutz und Dokumentation

17.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Die ThermoKonzept GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO sowie österreichisches Datenschutzgesetz). Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Rechnungslegung, Dokumentation, Serviceabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

17.2 Servicedokumentation
Zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten ist die ThermoKonzept GmbH berechtigt, Fotos der Anlage, Messprotokolle, Fehlerprotokolle, Betriebsdaten, Einstellwerte, Seriennummern sowie Wartungsnachweise zu erstellen und elektronisch zu speichern. Die Dokumentation dient ausschließlich der Nachvollziehbarkeit der ausgeführten Leistungen, der Qualitätssicherung sowie der späteren Serviceabwicklung.

17.3 Digitale Serviceberichte
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Serviceberichte, Wartungsprotokolle und Einsatzberichte elektronisch erstellt und digital unterzeichnet werden können. Elektronische Unterschriften gelten als Bestätigung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung und stehen einer handschriftlichen Unterschrift gleich, soweit gesetzlich zulässig.

17.4 Fernzugriff
Soweit technisch möglich und vom Kunden freigegeben, kann die ThermoKonzept GmbH Anlagen über Fernzugriff diagnostizieren oder Einstellungen vornehmen. Der Kunde ist für die Bereitstellung einer geeigneten Internetverbindung verantwortlich.

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Wartungsverträge

18.1 Für Wartungsverträge gelten ergänzend die jeweils gültigen Wartungsbedingungen der ThermoKonzept GmbH.

18.2 Wartungsverträge verlängern sich nicht automatisch, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

18.3 Kunden mit gültigem Wartungsvertrag können – nach Verfügbarkeit – bei Notdiensteinsätzen bevorzugt behandelt werden. Ein Anspruch auf sofortige Einsatzbereitschaft besteht jedoch nicht.

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Schlussbestimmungen

19.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

19.2 Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

19.3 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten gilt – soweit gesetzlich zulässig – österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der ThermoKonzept GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

19.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der ThermoKonzept GmbH, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

19.5 Kommunikation
Mitteilungen, Erklärungen und Dokumente können – soweit gesetzlich zulässig – auch elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelt werden.

19.6 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge.